ESMA Prüfungsschwerpunkte für Jahresfinanzberichte 2022

Die European Securities and Markets Authority (ESMA) hat am 28.10.2022 ihr Public Statement mit den gemeinsamen europäischen Prüfungsschwerpunkten der nationalen Enforcement-Stellen in der EU (in Deutschland die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, BaFin) für die Prüfung der Jahresfinanzberichte von kapitalmarktorientierten Unternehmen für das Geschäftsjahr 2022 veröffentlicht.

Auf dieser Basis wird in den nächsten Wochen auch die Konkretisierung der Prüfungsschwerpunkte der BaFin für deutsche IFRS-Anwender erfolgen und letztlich wird sich auch die Wirtschaftsprüferkammer (WPG) für die stichprobenbasierte Durchsicht der Abschlussprüfungen aller anderen prüfungspflichtigen Unternehmen an diesen Schwerpunkten orientieren. Daher sind diese auch für die Anwender der Rechnungslegung nach IFRS sowie HGB von hoher Relevanz.

Prüfungsschwerpunkt sind klimabezogene Sachverhalte

Genau wie beim Enforcement der Finanzberichte für das Geschäftsjahr 2021 werden die nationalen Enforcement-Stellen auch im kommenden Jahr bei den IFRS-Abschlüssen ein Hauptaugenmerk auf die Berücksichtigung von klimabezogenen Sachverhalten (u. a. Wertminderungen nichtfinanzieller Vermögenswerte, Rückstellungen, Energielieferverträge) legen. Wichtig ist insbesondere die Konsistenz der Angaben im IFRS-Abschluss (inkl. Lagebericht) mit den Angaben in der nichtfinanziellen Berichterstattung.

Finanzielle Konsequenzen des russischen Angriffskrieges

Als zweiter Prüfungsschwerpunkt werden die direkten finanziellen Konsequenzen des russischen Angriffskriegs in der Ukraine für die Unternehmen genannt. Dies betrifft insbesondere Themen wie die Beurteilung des Vorliegens von Kontrolle i. S. v. IFRS 10 (Mutter-Tochter-Verhältnis), gemeinschaftlicher Kontrolle nach IFRS 11 und der Fähigkeit zur Ausübung von maßgeblichem Einfluss nach IAS 28, aber auch Themen wie zur Veräußerung gehaltener langfristiger Vermögenswerte und aufgegebener Geschäftsbereiche i. S. v. IFRS 5.

Makroökonomisches Umfeld (u. a. Zinsniveau)

Drittens betont die ESMA die Notwendigkeit zur sachgerechten Beurteilung der Auswirkungen des derzeitigen makroökonomischen Umfelds und der vorhandenen Unsicherheiten auf die Abschlüsse, was insbesondere die Änderung des Zinsniveaus betrifft. Mittels klarer und detaillierter Angaben ist sicherzustellen, dass die Abschlussadressaten relevante, genaue und zeitnahe Informationen erhalten. Dies ist insbesondere relevant für die Bewertung von nicht-monetären Vermögenswerten (Wertminderungen), Kundenverträge nach IFRS 15, die Abzinsung der Rückstellungen, aber auch für die übrigen Schulden und monetären Vermögenswerte.

Weitere Themen sind u. a. Taxonomie-Verordnung und ESEF

Darüber hinaus enthält das Public Statement Hinweise der ESMA in Bezug auf die nichtfinanzielle Berichterstattung, die Umsetzung der Taxonomie-Verordnung, die Angabe von alternativen Leistungskennzahlen und zum European Single Electronic Format (ESEF).

Weitere Informationen sind hier abrufbar.

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