Guten Tag,
nun sind es bereits 5 Geschäftsjahre, in denen Anwender Umsatzerlöse nach IFRS 15 ‚Erlöse aus Verträgen mit Kunden‘ erfassen. Zeit für eine Überprüfung durch das IASB mittels einer Befragung von Stakeholdern, wie Investoren, Anwender und Abschlussprüfer im Rahmen des Post Implementation Reviews.
 
Außerdem in diesem Newsletter:
 
  • Welche technologieinduzierten Bewertungsthemen der internationale Rat für Bewertungsstandards IVSC in seinem Perspektiven-Papier ‚Deciphering Technology‘ untersucht hat.
  • IFRS SDS (Sustainability Disclosure Standards): ISSB veröffentlicht globale Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards IFRS S1 und IFRS S2.
 
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Ihre Haufe Online Redaktion Finance
 
 
Aktuell
IASB bittet um Stellungnahmen im Rahmen der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 15
Feedback Meinung Smiley BewertungDer IASB hat im Juni 2023 den Post Implementation Review (PIR) für den Standard IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden gestartet. Angesprochen sind Anwender und Adressaten, gewünscht ist eine Einschätzung zur Entscheidungsnützlichkeit, Umsetzbarkeit und Vereinheitlichung der Vorschriften.
 
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IVSC veröffentlicht viertes Perspektiven-Papier „Deciphering Technology“
Silhouette einer Frau mit Laptop vor HochhausDer International Valuation Standards Council (IVSC) hat das vierte Perspektiven-Papier „Deciphering Technology“ herausgegeben, um auf die Bedeutung von immateriellen Vermögenswerten hinzuweisen. Aufgrund der Entwicklung und Einführung neuer Technologien nehmen diese zunehmend einen größeren Anteil auf der Aktivseite der Bilanz ein als materielle Vermögenswerte.
 
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ISSB veröffentlicht globale Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards IFRS S1 und IFRS S2
Aktuelles zur NachhaltigkeitsberichterstattungDas International Sustainability Standards Board (ISSB) hat nach einer längeren Konsultations- und Überarbeitungsphase die Nachhaltigkeitsberichtsstandards IFRS S1 und IFRS S2 veröffentlicht. Die IFRS Sustainability Disclosure Standards (IFRS SDS) sollen im Gegensatz zu den nur in Europa verbindlichen European Sustainability Reporting Standards (ESRS) eine weltweit einheitliche – aber auf dieser Ebene noch freiwillige – Berichterstattung zu nachhaltigkeitsbezogenen Risiken und Chancen ermöglichen.
 
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ESRS Set 1 – versteckte Erleichterungen im veröffentlichten Entwurf des delegierten Rechtsakts
Aktuelles zur NachhaltigkeitsberichterstattungDer Entwurf des Delegierten Rechtsakts zu dem Set 1 der ESRS der EU-Kommission ist durch Erleichterungen, vor allem mit der Einführung einer Übergangsphase und der breiten Anwendung des Wesentlichkeitsvorbehalts, gekennzeichnet. Der Entwurf enthält aber noch weitere kleinere Erleichterungen – die dem eigentlichen Ziel der CSRD zuwiderlaufen könnten.
 
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CSDDD: Kompromiss bei der EU-Lieferkettenrichtlinie erzielt
Aktuelles zur NachhaltigkeitsberichterstattungDer Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments hat einem Kompromisstext zur Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) zugestimmt. Der neue Kompromisstext muss nun vom Europäischen Parlament und vom Rat der Europäischen Union förmlich verabschiedet werden.
 
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Gesetz zur Offenlegung von Ertragsteuerinformationen
Aktuelles zur RechnungslegungAm 21.6.2023 ist das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen sowie zur Änderung des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes und des Pflichtversicherungsgesetzes im Bundesgesetzblatt als Nr. 154 veröffentlicht worden. Aus Sicht der Rechnungslegung zerfällt das Gesetz in 2 Teile.
 
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Seminar-Tipp
ESRS – Kompakteinstieg in die neue Nachhaltigkeitsberichterstattung
 
Die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) bringt für viele Unternehmen in Deutschland erstmals eine Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung mit sich. Konkretisiert werden die umfangreichen Berichtsinhalte durch die sog. European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Die offizielle Verabschiedung des ersten Standard-Sets soll noch im Juli 2023 erfolgen.
 
Viele Datenanforderungen ergeben sich aus bestehenden Regel- und Rahmenwerken; diese sind gerade für Erstberichterstatter neu und komplex. Ihre Referierenden bieten Ihnen praxiserprobte Handlungsempfehlungen für einen gelingenden Einstieg in die ESRS-Berichtspflichten.
Termin:
Do, 03.08.2023
9:30 - 11:00 Uhr
 
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Einzelbezugspreis:
98,00 EUR netto
116,62 EUR brutto
 
 
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